Herr Thomas Killet Kreutzer
Leitung
Tel. 0 21 62 / 10212 - 44
Fax: 0 21 62 / 10217 - 85
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Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatz/Verhinderungspflege für längstens 28 Tage im Jahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen bereits mindestens 6 Monate vor der erstmaligen Verhinderungspflege gepflegt hat.
Die Leistungshöhe beträgt max. 1510 €.
Die Leistung der Verhinderungspflege muss nicht an einem Stück innerhalb von 28 Tagen genutzt werden, sondern kann auch Tage- und Stundenweise über das Jahr verteilt von Ihnen abgerufen werden.
Sie wollen einen ausgiebigen Einkaufsbummel machen oder mit Freunden einen Ausflug genießen? Wir übernehmen für diese Zeit gerne die Pflege und Betreuung Ihrer Angehörigen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.